Kosten und Finanzierung des Wohnheimes
Die Kosten für das Wohnen und die Betreuung im Wohnheim werden - wenn möglich - zunächst über eigenes Einkommen oder Vermögen finanziert. Reichen die eigenen Mittel nicht aus und ist die Notwendigkeit der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII festgestellt, so werden die Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Kontakt:
Frau A. Uptmoor
An der Bahn 28 - 31
49356 Diepholz
Telefon: 05441/59240
Telefax: 05441/592450
E-Mail: a.uptmoor@phvdiepholz.de