HATEX
Kosten und Finanzierung
Auch für das HATEX - Angebot ist die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII die gesetzliche Grundlage.
Das bedeutet, - wenn der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt ist - werden die Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Art und Umfang der Teilnahme werden mit dem Kostenträger in einer Hilfekonferenz vereinbart.
Je nach Höhe des eigenen Einkommens muss eventuell ein Kostenbeitrag geleistet werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir helfen Ihnen weiter!
Kontakt:
Werkstatt Diepholz:
Frau B. Stukenborg
An der Bahn 32
49356 Diepholz
Telefon: 05441/5510
Telefax: 05441/926193
E-Mail: werkstatt-dh@phvdiepholz.de
Werkstatt Sulingen:
Herr S. Hegerfeld
Nienburger Str. 23 h
Telefon: 04271/9569512
Telefax: 04271/9569529
E-Mail: werkstatt-sul@phvdiepholz.de