Kosten und Finanzierung des Ambulanten Betreuten Wohnens
Im Ambulanten Betreuten Wohnen werden die Kosten für die Unterkunft und den Lebensunterhalt über eigenes Einkommen oder Grundsicherungs-leistungen finanziert.
Wenn die Notwendigkeit der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII festgestellt ist, werden die Kosten der Betreuung vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Je nach Höhe des eigenen Einkommens, muss hierzu eventuell ein Kostenbeitrag geleistet werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kontakt:
Ambulantes Betreutes Wohnen Diepholz
Herr G. Hansel
An der Bahn 27
49356 Diepholz
Telefon: 05441/992370
Telefax: 05441/9923719
E-Mail: hansel@phvdiepholz.de
Ambulantes Betreutes Wohnen Sulingen
Herr G. Hansel
Nienburger Str. 23h
27232 Sulingen
Telefon: 04271/956950
Telefax: 04271/ 952645
E-Mail: hansel@phvdiepholz.de